Abgabefrist Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beginnt heute.

Abgabefrist Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer beginnt heute.

Ab heute, 1.7.2022 können die ca. 26 Millionen Immobilienbesitzer*Innen Ihre Feststellungserklärung zur Berechnung der reformierten Grundsteuer abgeben.

Die Uhr tickt – Abgabefrist ist der 31.10.2022

Viel Zeit bleib allerdings nicht. Abgabeschluß ist der 31. Oktober 2022, also in 4 Monaten.

Wenn betrifft es:

Betroffen davon sind Eigentümer*Innen von Grundstücken (Grundsteuer b) sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundsteuer A).

Abgabemodalitäten:

Die Feststellungserklärung, welche einer Steuererklärung entspricht kann nur digital abgegeben werden. Eine Möglichkeit ist das Portal MeinElster, oder über Ihren Steuerberater. Nur in besonderen Fällen kann die Erklärung auch schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Unterschiede in den Bundesländern:

Die Grundsteuer ist eine Landessteuer. Somit sind auch die Erfassungsbögen von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Weshalb neue Grundsteuer?

Die bisherige Grundsteuerberechnung basierte auf den Einheitswerten der Gr4undstücke. Gerde in Ballungszentren war der tatsächliche Wert eines Grundstückes aber oft ein vielfaches davon.

2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Art der Besteuerung nicht mehr zeitgemäß ist und auch eine Ungleichbehandlung darstellt.

In der Folge war der Gesetzgeber gezwungen, ein neues Berechnungsverfahren, das den wirklichen Wert des Grundstückes mehr berücksichtigt, zu erarbeiten und zu beschließen.

Allerdings mit der Rahmenbedingung, dass das Gesamtsteueraufkommen nicht höher sein darf, wie nach dem alten Verfahren.

Kann ich die Erklärung selbst machen?

Grundsätzlich ja. Bei vielen Grundstücken dürfte es aber durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung zu holen, wie z.B. bei einem Steuerberater. Bei vielen Grundstücken dürfte es einen „gewissen Spielraum“ geben, was zu mehr oder weniger Steuern führen könnte, wie Steuerberater Tobias Meschede in einem Interview der Bauherren-Sprechstunde erklärte.

Falsche Angaben können zur Steuerhinterziehung werden:

Insbesondere ist auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu achten, denn wer falsche oder zu niedrige Angaben macht, kann der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Wer zu hohe Angaben macht, zahlt zuviel Steuern

 

Das vollständige Interview von Wilfried Wacker mit Tobias Meschede finden sie hier:

https://ich-moechte-ein-haus.de/BHS123

#ichmoechteeinhaus #Grundsteuer #BauherrenInnen_Spreschstunde

Weitere Infos unter: Interview von Wilfried Wacker mit Tobias Meschede zur neuen Grundsteuer

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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