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WEG-Bescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Bescheinigungen)
Wollen Sie Ihr Gebäude aufteilen in Sondereigentumseinheiten, z.B. in Eigentumswohnungen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Diese wird von den Unteren Baurechtsbehörden, bei größeren Städten oft im Fachbereich Baurecht, ausgestellt.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie die Bestätigung, dass jede Sondernutzungseinheit in sich abgeschlossen ist. Die Bescheinigung wird der bei einem Notar abzugebenden Teilungserklärung beigesiegelt und dann mit dieser an das Grundbuchamt weitergegeben. Es genügt, bei der Baurechtsbehörde einen formlosen Antrag und die erforderlichen Planunterlagen abzugeben.

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