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Grundstücksentwässerung

Unter „Grundstücksentwässerung” wird die Ableitung des auf dem Grundstück und von den darauf befindlichen Gebäuden anfallenden Schmutz- und Regenwassers (= Abwasser) in die öffentliche Kanalisation verstanden.
Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz §55 (2) ist bei Neubauvorhaben das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern. Gemäß Abwassersatzung sind bebaute Grundstücke prinzipiell über die sogenannte „Hausanschlussleitung“ an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen, wie z. B. Kanäle auf dem Grundstück, sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§9) sowie auf Kosten des Grundstückseigentümers herzustellen, zu unterhalten und ggf. zu sanieren (§10).

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