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Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert je m² für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).

Die Richtwertzonen sind so zu bilden, dass sie jeweils Gebiete umfassen, für die im wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte müssen mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung ermittelt und veröffentlicht werden.

Bodenrichtwerte sind öffentlich zugänglich. Erfragt werden können sie beim Gutachterausschuß der jeweiligen Gemeinde. Die jeweils genannten Beträge sind als Richtwert zu verstehen und bilden stets die Vergangenheit ab.

Die Bodenrichtwerte werden aus Verkäufen von Grundstücken und Immobilien der vergangenen (2) Jahre berechnet. In manchen Gebieten ist Anzahl der Grundstücke bzw. Objekte so gering, das kein Mittelwert gebildet werden kann. Dann nimmt der Gutachterausschuß eine Schätzung vor. Dies wird in der Legende zum Bodenrichtwert jedoch vermerkt.

Ein weiteres Phänomen der jüngeren Zeit, insbesondere in stark nachgefragten Gebieten ist, dass der tatsächlich am Markt zu bezahlende Preis deutlich vom ermittelten Bodenrichtwert abweicht


Link: http://www.immobilienmarktbericht-deutschland.info/onlinedienste/bodenrichtwerte/bodenrichtwerte-online-72280.html
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