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Nießbrauchrecht

Neben dem Eigentum und Besitz gibt es noch eine andere Form auf Sachen, Vermögen oder Erbschaften zurückzugreifen: den sogenannten Nießbrauch.
Der Unterschied zum Besitz ist: die PErson kann das Gut bzw. die Sache zwar nutzen, gehört Ihm aber nicht.
Doch was genau bedeutet Nießbrauch?
Welche Rechte und Pflichten haben Nutznießer?
Welche Bedeutung erhält dieses persönliche Recht bezogen auf das Erbrecht?
Wie kann der Nießbrauch vertraglich festgelegt werden?
Diese und viele wietere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem separaten Video in unserer Bauherren-Akademie.
Wir tragen alle Informationen aus ausgesuchten Quellen sorgsam zusammen. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verwendete Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen/Inhaber.

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