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Erschließungskosten

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um dort ihr eigenes Haus zu bauen, müssen Sie nicht nur mit den Baukosten, sondern auch mit Baunebenkosten rechnen. Zu letzterem gehören neben der Grundgewerbesteuer, die Kosten für Baugenehmigung, Vermessung sowie für Bauwasser, Baustrom und die sogenannten Erschließungskosten. Der Begriff Erschließung bedeutet, dass Ihr Grundstück an die Grundversorgung, sprich das örtliche Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungssystem angeschlossen wird. Zur Grundversorgung gehören im Einzelnen:
  • Kanalisation
  • Wasser- und Energieversorgung
  • anteilige Kosten für die Verkehrserschließung, mit
  • Straßenbau, Geh- und eventuell Radweg sowie Beleuchtung und
  • Bepflanzung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und
  • Lärmschutzmaßnahmen
  • Telefon-, DSL- und Kabelanschluss
Die Kosten hierfür müssen Sie zum größten Teil (bis zu 90 Prozent) als Grundstückseigentümer tragen und an die Kommune bzw. an die Versorgungsträger entrichten. Die jeweiligen Preise können Sie beim zuständigen Bauamt und den lokalen Versorgungsunternehmen einholen, denn diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Ausschlaggebend für die Kosten sind letztlich die Quadratmeter-Größe der Baufläche, Geschosszahl des Hauses und wie Sie ihr Grundstück nutzen (beispielsweise müssen Eigentümer von gewerblich nutzbaren Grundstücken mit einem höheren Kostenanteil rechnen.) Eine Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Denn eine Baugenehmigung erhalten Sie nur, wenn die Erschließung Ihres Grundstücks gesichert ist. Tipp: Für den Fall, dass der Voreigentümer Ihres Grundstücks noch nicht alle Erschließungskosten gezahlt hat, sollten Sie bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben, darauf achten, ob noch Erschließungskosten offen stehen, um eine zusätzliche finanzielle Belastung zu vermeiden. Die Erschließungskosten hat nämlich stets derjenige zu entrichten, der zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erschließung gesichert ist, Besitzer des erschlossenen Grundstücks ist.
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