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Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage dient der Klärung kritischer konkreter Einzelfragen. In der Regel wird deshalb eine Bauvoranfrage vor dem Kauf eines Grundstückes/Gebäudes oder bevor der, bei einem Baugenehmigungsverfahren größere Planungsaufwand investiert wird, gestellt. Mit der Bauvoranfrage wird ein Verfahren gestartet, in dem die betroffenen Behörden und die betroffenen Angrenzer benachrichtigt werden. Am Ende werden die gestellten Einzelfragen verbindlich (für drei Jahre) beantwortet. Ein im Anschluss folgendes Baugenehmigungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren kann dann nicht aus diesen Gründen von der Baurechtsbehörde abgelehnt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den gestellten Einzelfragen ab: Bei der Frage nach der Abstandsfläche ist ein Abstandsflächenplan vorzulegen, bei der Frage nach einer bestimmten Nutzung reicht u.U. ein Auszug aus der Flurkarte. Die Verfahrensdauer beträgt 2 oder 3 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen. Nähere Angaben zu erforderlichen Unterlagen enthält die Vorlagenverordnung der Landesbauordnung (LBOVVO). Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zum Beginn von Bauarbeiten: Entweder muss noch ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren folgen.
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