Keller vor Gericht - Bauqualität und Mindeststandard

Gerade in älteren Häusern werden Keller in der Regel als Lagerraum oder Abstellflächen benutzt. Der ein oder andere richtete sich auch einen Hobbyraum, Partieraum oder Fitnessraum ein. Also, so sollte man meinen, kein großer Anlass für Streitereien.

Das dem mitunter nicht so ist, zeigen verschiedene Gerichtsurteile, denen ja immer ein konkreter Fall zugrunde lag.

Stellvertretend möchte ich an dieser Stelle auf den ein oder anderen Fall aufmerksam machen, dessen Ursachen ich auch in manchen Objekten antreffe, oder aus meiner Tätigkeit kenne.

Bauqualität und Mindeststandard:

Immer wieder trifft man Keller an, die feucht sind, von den Wänden rieselt Bausubstanz, und/oder ist bereits Schimmel bzw. Salpeter-Ausblühungen zu sehen. Dabei setzt sich in der Folge oft Schimmel an abgestellten Gegenständen an.
In einem diesbezüglichen Verfahren urteilte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 628/12), dass der Keller erhebliche Beeinträchtigungen aufweist und somit nicht dem zu erwartenden Mindeststandard genügt. In der Folge genehmigte Das Gericht eine Mietminderung.

Abgesehen von dem Urteil: Soll das ein Haus mit einem derartigen Keller verkauft werden, führt dies in der Regel zu einem kräftigen Abschlag beim Verkaufspreis. Die notwendigen Maßnahmen, die zur Vermeidung derartiger Schäden führen, sind meist erheblich kostengünstiger.
Je früher der/die Besitzer*In bei derartigen Baumängeln reagiert, umso kleiner sind die Folgeschäden und somit auch die entsprechenden Aufwendungen für die Problembehebung. Ansprechpartner*Innen hierfür können entsprechende Bausachverständige oder auch Energieberater mit entsprechendem Bauwissen sein.

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.