Verbot von Ölheizungen und Neue Förderung für den Austausch von Ölheizungen

Verbot von Ölheizungen und Neue Förderung für den Austausch von Ölheizungen

Neue Förderung für den Austausch von Ölheizungen

Die Bundesregierung plant das vollständige Verbot von Ölheizungen.

Der Bundesrat möchte das von der Bundesregierung beabsichtigte Betriebsverbot für Ölheizungen sogar noch ausweiten. So solle es auch für Heizkessel gelten, die mit festen fossilen Brennstoffen beschickt werden, da deren Verbrennung sehr treibhausgasintensiv sei - dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat am 20. Dezember 2019 in seiner 984. Sitzung zu dem geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen hat. 

Peter Altmaier zur neu strukturierten Fröderung:

Da die Umrüstung für viele Hausbesitzer aber zu erheblichen finanziellen Aufwendungen führt, wird die Bundesregierung über die BAFA das bisherige Förderprogramm neu strukturieren und den Austausch mit bis zu 45% der Investitionskosten fördern. So der Bundesminister Peter Atlmaier in einem Interview vom 30.12.2019.
BAFA-Präsident Torsten Safarik ergänzte: „Ab Januar 2020 können Bürgerinnen und Bürger die Austauschprämie beantragen. Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird somit deutlich attraktiver.“
Wer seine Ölheizung durch ein Heizsystem ersetzt, das vollständig(!) mit erneuerbaren Energien betrieben wird - z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage - kann einen Zuschuss in Höhe von 45% der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25% - z. B. über die Einbindung von Solarthermie - gibt es einen Investitionszuschuss von 40%.
Über Ölheizungen hinaus
 

Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP)

Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Ölheizungen weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse:

  • 35% für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
  • 30% für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25% und
  • 20% für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Die neue Fördersystematik

Die MAP-Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird überdies mit der Novelle stark vereinfacht: Die bisherige Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen wird durch einfache und verständlichen prozentuale Fördersätze ersetzt.

Zuschuß beantragen bei der BAFA

Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Fragen Sie hierzu Ihr Heizungsbauunternehmen.
Beachten Sie bei der Antragstellung, das bei verschiedenen Maßnahmen eine Antragstellung VOR! einer Auftragserteilung erfolgen muß.

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.