HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren (Bau-Ingenieure) hat er Gesetzgeber eine Gebührenordnung erstellt, nach denen die Honorare der Architekten berechnet werden.
In Einzelfällen kann der Architekt davon abweichen und eine individuelle Regelung mit seinem Auftraggeber vereinbaren.
Die HOAI teilt die gesamte Bauphase in 9 Bereiche ein, die sich wie folgt darstellen:
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung (ca. 2%)
Der Architekt ermittelt mit dem Bauherren die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Danach wird entschieden, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden. Bei größeren Projekten ist es unter Umständen notwendig, Fachingenieure hinzuzuziehen.
Leistungsphase 2: Vorplanung (ca. 7%)
Mittels Strichskizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherren erste Gestalt an. Der Architekt klärt in Vorverhandlungen mit Behörden und Ämtern die Realisierbarkeit des Bauvorhabens und erstellt eine erste Kostenschätzung.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (ca. 15%)
Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1:100. Dazu kommt eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung (ca. 3%)
Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherren bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Auch bei „genehmigungsfreien“ Bauprojekten müssen die entsprechenden Unterlagen angefertigt und durch einen Architekten eingereicht werden.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (ca. 25%)
Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. nach einer bestimmten Frist bei „genehmigungsfreien“ Vorhaben) fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis hin zum Maßstab 1:1.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (ca. 10%)
Der Architekt arbeitet eine genaue Massenberechnung und Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungspläne für die Handwerker aus, aufgeteilt in „Gewerke“ (z. B. Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten) und versendet diese als Ausschreibung an Firmen.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe (ca. 4%)
Wenn die Angebote eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden schließlich die Aufträge durch den Bauherren vergeben. Danach erstellt der Architekt den Kostenanschlag.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (ca. 32%)
In dieser Phase, auch als Bauüberwachung oder Bauleitung bezeichnet, kontrolliert und koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle.
Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt der Architekt die geleisteten Arbeiten mit dem Bauherren ab und prüft die eingehenden Rechnungen.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation (ca. 2%)
Der Architekt stellt alle Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen und Kostenrechnungen zusammen und übergibt sie dem Bauherren. Im Einzelfall können auch Leistungen bei der Gewährleistungsüberwachung angeboten werden.
Die %-Zahl in Klammer hinter jeder Leistungsphase gibt an, welcher relative Anteil aus dem Gesamthonorar laut HOAI bei einem Durchschnittlichen Bauvorhaben auf die jeweilige Leistungsstufe entfällt.
Aus obiger Zusammenfassung kann man entnehmen, das ca ¼ des (fiktiv) anfallenden Gesamthonorars auf den Aufwand bis zur Baugenehmigung anfallen.
Insbesondere bei Fertighaus-Bauunternehmen und Systembau-Unternehmen erfolgt eine enge Verzahnung der Leistungsstufen 3 und 5. Im Idealfall plant der Architekt mit der gleichen Software, wie die Werkplanung ausgeführt wird, woraus sich für das Unternehmen eine deutliche Kosteneinsparung realisieren lässt.
Link: https://www.hoai.de/online/hoai_rechner/
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