anerkannte Regeln der Technik
Die Begriffe "Allgemein anerkannter Stand der Technik" bzw. „anerkannte Regeln der Technik” sind zwar gesetzlich nicht definiert, haben jedoch insbesondere im privaten Umfeld eine weitreichende Bedeutung erlangt.
So wird z.B. in Klauselsammlungen (z.B. die VOB) als auch in gesetzestexten oder Gerichtsurteilen darauf Bezug genommen.
So wird z.B. in Klauselsammlungen (z.B. die VOB) als auch in gesetzestexten oder Gerichtsurteilen darauf Bezug genommen.
Was beduetet nun der Begriff: In der Regel wird dabei Bezug auf die aktuellen Kenntnisstände bzw. Anwendungen in bestimmten Bereichen Bezug genommen. Ein Beispiel könnte die Lüftungstechnik in einem Gebäude sein.
Da die Technik sich stets weiterentwickelt, bekommt diesem Satz natürlich stets eine neue Bedeutung bzw. Auslegung zu.
Eine Eigenschaft der „anerkannte Regeln der Technik” ist auch, dass sie nicht unbedingt schriftlich fixiert sein müssen.
Mit dem Begriff werden Anleitungen für handwerkliche und industrielle Verfahrensweisen, die Herstellung, Verwendung und technische Ausführung von Anlagen, Geräten, Maschinen, Bauwerken usw. beschrieben.
Es handelt sich um Regeln und Erkenntnisse, die in der Wissenschaft bzw. Fachwelt als theoretisch richtig anerkannt sind und in im jeweiligen Berufsstand aktuell vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet anerkannt sind.
Da die Technik sich stets weiterentwickelt, bekommt diesem Satz natürlich stets eine neue Bedeutung bzw. Auslegung zu.
Eine Eigenschaft der „anerkannte Regeln der Technik” ist auch, dass sie nicht unbedingt schriftlich fixiert sein müssen.
Mit dem Begriff werden Anleitungen für handwerkliche und industrielle Verfahrensweisen, die Herstellung, Verwendung und technische Ausführung von Anlagen, Geräten, Maschinen, Bauwerken usw. beschrieben.
Es handelt sich um Regeln und Erkenntnisse, die in der Wissenschaft bzw. Fachwelt als theoretisch richtig anerkannt sind und in im jeweiligen Berufsstand aktuell vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet anerkannt sind.
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