EnEV 2014
Die EnEV ( Energieeinsparverordnung) des Bundes regelt den Energiebedarf für Gebäude. Dabei wird zwischen verschiedenen Gebäudearten unterschieden, wie z. Wohngebäude, Nichtwohngebäude, usw. Darüber hinaus gibt es weitere Unterscheidungsmerkmale. Auch ahben die Bundesländer einen gewissen Spielraum der Auslegung, was es nicht gerade leichter macht. Ab 1.4.2014 tritt die EnEV 2014 in Kraft, welche die bisher gültige EneV 2009 ablöst. Für Neubaugebäude bringt diese ab 2016 eine deutliche Absenkung der zulässigen Verbrauchserte um 25%, abhängig von Gebäudeart und Ausstattung. Unter untenstehem Link erfahrne Sie weitere Details, auch die zugrunde liegenden Gesetzestexte.Link: https://www.enev-online.com
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