Heizeinsätze bei Kaminen und Heizöfen erneuern

Heizeinsätze bei Kaminen und Heizöfen erneuern

Wer liebt es nicht: Das Knistern und Lodern eines Kaminfeuers. Dann auch noch am Besten im Wohnzimmer.

Leider verträgt sich das aber immer weniger mit den steigenden Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz.
Um den Klimazielen näher zu kommen, zieht der Gesetzgeber hier die Schrauben an und erhöht nach und nach die Anforderungen an das Abgasverhalten von Kaminöfen und Kachelöfen.  Da bleibt meist nur: stillegen oder nachrüsten.

Betroffen derzeit alle Öfen vor Baujahr 1994

Gesetzliche Grundlage ist die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Überschreitet ein Kamin- oder Kachelofen die Grenzwerte (0,15 Gramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter), verweigert der Schornsteinfeger die Betriebserlaubnis. Betroffen sind bis Ende 2020 bereits Öfen bis zum Baujahr 1994. Ende 2024 stehen dann alle Öfen auf dem Prüfstand, die spätestens am 21. März 2010 gefertigt wurden.

Ist der Ofen nicht nachrüstbar, bleibt alleine der Komplettaustausch oder eben die Stilllegung. Die Variante der externen oder nachgelagerten Abgasbehandlung ist bei diesen Öfen in aller Regel nicht wirtschaftlich machbar.

Wer ein Markenprodukt hat ist im Vorteil

Viele Markenhersteller bieten zwischenzeitlich für Ihre Öfen Tauschmodule an, die den neuen Bestimmungen entsprechen. Benutzer der vielen Baumarkt-Billig-Produkte schauen da meist in die Röhre und kommen nicht umhin, ihren alten Ofen komplett zu entsorgen und ggf. gegen ein neues Modell auszutauschen.

So bietet Buderus beispielsweise online einen Austauschtool an, mit welchem der Ofenbesitzer prüfen kann, ob es für sein Modell einen Austauscheinsatz gibt.
Link: Buderus-Austauschtool   

Andere Hersteller bieten ähnliche Services direkt online, oder aber über Ihr Fachhändler an.

Wann muß ich tauschen?

Über die gesetzlichen Vorgagen, haben wir oben schon gesprochen. Ob und wann Sie Ihren Kaminofen bzw. Kachelofen tatsächlich austauschen müssen, kann Ihnen ihr zuständiger Schornsteinfeger, oder Ofenfachmann sagen. Zuständig für die Betreibsgenehmigung bzw Betriebsuntrsagung ist der Schornsteinfeger.

Austausch bringt auch Vorteile

Neben besserer Verbrennungstechnik, was zu effizienteren Nutzung des Brennmaterials und somit weniger Verbrauch und geringeren Emissionen führt, haben viele neue Kaminöfen auch größere Glasscheiben. Somit müssen Sie weniger oft Brennmaterial nachlegen und können das angenehmen Flackern des Kaminfeuers noch mehr und mit ruhigerem (Umwelt-) Gewissen genießen.

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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