Kein Widerrufsrecht beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger

Kein Widerrufsrecht beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger

Eine Immobilie beim Bauträger kaufen ist bequem, da man sich (vermeintlich) um nichts kümmern muss. Immer öfter ist es aber auch die einzige Möglichkeit, an die begehrte Wohnung oder das Haus in der gewünschten Lage zu kommen.

Laut VPB (Verband privater Bauherren) haben findige Interessenten dies bislang oft genutzt, um an ein begehrtes Grundstück zu kommen, um dann nach dem Kauf des Grundstückes den Bauvertrag zu kündigen.

Widerruf nach Vertragsunterschrift nicht mehr möglich

Haben Sie den Kaufvertrag beim Bauträger unterschrieben, ist ein Rücktritt bzw. Widerruf nicht mehr möglich. Auch eine außerordentliche Kündigung ist dann nicht mehr möglich.

 

14-tägiges Prüfungsrecht vor Unterschrift

Der Bauträger muss Ihnen Pläne und Unterlagen sowie eine Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) und natürlich den Bauvertrag / Kaufvertrag vor dem Notartermin aushändigen. Ebenso muss er Ihnen einen verbindlichen Termin für die Bezugsfertigstellung bzw. Übergabe im vereinbarten Zustand nennen. 
Nach Vorlage dieser Informationen können Sie den Vertrag und die Unterlagen prüfen bzw. prüfen lassen.

Bau- und Leistungsbeschreibung mit in den Notarvertrag aufnehmen

Um spätere Auseinandersetzung über unterschiedliche Auffassungen, was denn vereinbart wurde bzw. welche Leistungen oder Ausstattung der Bauträger zu erbringen hat, sollten Sie die Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) in den Notarvertrag mit aufnehmen.

Auch Nebenabreden nur schriftlich und wenn möglich in den Notarvertrag

Treffen Sie mit dem Bauträger zusätzliche Vereinbarungen bzw. Nebenabreden, sollten Sie diese in jedem Fall schriftlich festhalten und von beiden Parteien unterzeichnen lassen. Am besten ist es natürlich, wenn Sie diese Nebenabreden in den Notarvertrag mit aufnehmen.
Haben Sie den Vertrag und die entsprechenden Unterlagen geprüft und für akzeptabel gefunden, vereinbaren Sie einen Notartermin.
Beachten Sie dabei, das ein Rücktritt bzw. Kündigung nach der Unterschrift beim Notar NICHT mehr möglich ist und beide Parteien an den Vertrag gebunden sind.

Auch hier gilt das alte Sprichwort (in abgewandelter Form) „Drum prüfe, wer sich ewig bindet".

Viel Erfolg bei Ihrem neuen Traum-Zuhause wünscht Ihnen

Wilfried Wacker
Geschäftsführer der bauherren.academy und Ich möchte ein Haus

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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