FAQ's - Fragen und Antworten
Gibt es auch während der Ausbauphase noch Veränderungsmöglichkeiten?
Dies ist abhängig vom Baufortschritt und der vertraglichen Gestaltung mit Ihrem Hausbauutnernehmen.
Ggf. besprechen SIe mit dem Architekt bzw. Bauunternehmen Ihre Änderungswünsche und prüfen deren technische und wirtschaftliche Machbarkeit.
Haben Sie einen Bauwerksvertrag nach dem seit dem 1.1.2018 geltenden Baurecht geschlossen, und ihr Vertrag fällt unter die Verbraucherrichtlinie, können Sie jederzeit Änderungswünsche verlangen. Das Bauutnernehmen muß Ihnen daraufhin ein Angebot erstellen, oder kann mit entsprechnder Begründung, eine Ausführung ablehnen. Mehr dazu in einem unserer Seminare zum neuen Baurecht