FAQ's - Fragen und Antworten
Fällt die Grunderwerbssteuer auf Haus und Grundstückstück an?
Jein.
Dies ist abhängig davon, ob Sie das Grundstück in wirtschafltichem Zusammenhang mit einem Haus kaufen.
Kaufen Sie ein Grundstück mit der Absicht zu bauen und das Bauunternehmen, bzw. das vermittelnde Unternehmen und das Bauunternehmen stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang miteinander, fällt auch auf das Haus die Grunderwerbssteuer an. Typisches Beispiel: Das Hausbauunternehmen besorgt Ihnen auch das Grundstück. Ein anderes Beispiel ist, wenn der Makler, der Ihnen das Grundstück vermittelt auch gleichzeitig ein Hausvertrag vermittelt, oder mit einem Hausbauutnernehmen zusammenarbeitet und von diesem eine Bezahlung erhält.
Mache Finanzämter legen die Rechtslage auch so aus, dass eine Gesamtbesteuerung anfällt, wenn Sie ein Grundstück mit festen Bauabsichten kaufen. Ein Kriterium kann z.B. sein, wenn Sie bereits einen Bauwerksvertrag abgeschlossen haben, bevor Sie das Grundstück notariell gekauft haben.
Sie erhalten nach Kauf des Grundstückes vom Finanzamt einen Fragebogen, u.a. auch mit einer Frage zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei falschen Angaben u.U. der Steuerhinterziehung strafbar machen.
Kaufen Sie ein Haus beim Bauträger, ist das Grundstück ja Bestandteil des Kaufvertrages und somit fällt die Grunderwerbssteuer auf die Gesamtsumme an, Ebenso beim Kauf einer Bestandsimmobilie..