FAQ's - Fragen und Antworten
Bekomme ich einen Energiepass/Energieausweis?
Ja.
zu jdem Haus, ob neu gebaut oder Bestandsimmobilie, muß der Anbieter spätestens bei der Übergabe bzw. beim Notartermin einen Energieausweis vorlegen. Das Alter des Energieausweises sollte dabei nicht mehr als 6 Monate betragen.
Oft ist der Energieausweis bereits bei der Finanzierung, insbesondere dann, wenn öffentliche Fördergelder genutzt werden sollen, notwendig.
Achten Sie in diesem Zusammenahng auf eine aktuelle Berechnung.
Achten Sie bei bestehenden Immobilien auch darauf, das es sich um einen Bedarfsausweis, und nicht um einen Verbrauchsausweis handelt, die immer noch "unterwegs" sind..
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch zur Berechnung herangezogen. Dieser ist jedoch sehr stark vom Nutzerverhalten abhängig. Insbesondere sind dann keine korrekten Werte zu erwarten, wenn die Immobilie nur zeitweise bewohnt bzw. nicht beheizt wurde, aus welchem Grund auch immer.
Am Bdarfsausweis ist auch indirekt der Energetische Zustand des Hauses abzulesen.
Was im Energieausweis alles enthalten sein muß, finden Sie an anderer Stelle.
Sollten Sie ein Objekt zur Vermietung ankaufen, beachten Siei, das Sie Ihren Mietern einen Energieausweis vorlegen müssen (Abgesehen von bestimmten Ausnahmen wie z.B: Denkmalschutzobjekte).