Immobilien-Kauf­entscheidung fällt erst bei Beurkundung

Wichtig ist in diesem Zusammenahng insbesondere, welche Informationen z.B. nach einer Kaufsignalisierung noch zur Verfügung gestellt werden.

 

Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Immobilienkäuferin 2 Grundstücke mit jeweils einem Mehrfamilienhaus gekauft hatte.

Das Objekt der Begierde war als sanierungs- bzw. entwicklungsfähig beworben. Der mit dem Verkauf beauftragte Makler sendete aufgrund der EMail der Itneressentenin, in der Sie mitteilte, das Objekt kaufen zu wollen, das Expose sowie eine Visualisierung des möglichen Aus- bzw. Umbaus des Dachgeschosses. Dafür gab es auch eine Baugenehmigung, die allerdings bereits abgelaufen war, was der Interessentin auch mitgeteilt wurde.

 

 

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2021, Az. V ZR 119/20)

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für eigene Stromerzeugung mit Photovoltaik und nachhaltige Energiekonzepte.