Teil­abschnitte abnehmen kann für Bauherren nachteilig sein

Teil­abschnitte abnehmen kann für Bauherren nachteilig sein

Teil­abschnitte abnehmen kann für Bauherren nachteilig sein


Wer ein Haus bzw. Immobilie baut, schließt dazu in der Regel einen Bauvertrag, insbesondere bei schlüsselfertigem bauen.

Dabei werden oft sogenannte Teil­abnahmen vereinbart. Das bedeutet, dass  Bauherren*Innen einzelne Bau­abschnitte begutachten und förmlich abnehmen. Davon ist allerdings sin der Regel abzuraten.

Keine Teilabnahmen vereinbaren
Bei Teilanbnahmen wird das Risiko von nachträglichen Beschädigungen der bereits abgenommen Bauabschnitten auf den Bauherren*In verschoben, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Daraus ist schnell ersichtlich, weshalb eine Teilabnahme nicht immer sinnvoll für den/die Bauherren sind.

Stehen solche Teilabnahme im "Kleingedruckten", können diese unwirksam sein. Dies sollte allerdings im Vorfeld geprüft werden, nicht erst, wenn "Das Kind in den Brunnen gefallen ist".


Versicherungsschutz prüfen
In diesem Zusammenhang sollte der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden, ob solche Risiken abgedeckt sind. Mehr Infos dazu unter:   No Risk - No Fun? Die richtige Absicherung meines Bauvorhabens

Bauabnahme am Ende des Baus unverzichtbar

DDie Endabnahme des Bauvorhaben ist unverzichtbar und wesentlicher Bestandteil des Bauvertrages. Mit der Endabnahme bestätigen die Bauherren, dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Mehr zur Bauabnahme findet sich unter: Die Bauabnahme: Einer der wichtigsten Punkte für Bauherr und Unternehmen

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.