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Baulinie

Baulinie

Bei manchen Grundstücken gibt es eine Baulinie. Zu sehen ist dies im Bebauungsplan zeichnerischer Teil durch entsprechnde Kenntlichmachung.
Eine Baulinie bedeutet, dass mindestens eine Hauswand auf dieser Linie stehen muß. Sehen kann man dies an manchen Straßenzügen, wenn alle Gebäude den gleichen Abstand zur Straße haben bzw. in einer Flucht stehen.

Ist darüber hinaus auch ein Baufenster vorgeschrieben, muß das Gebäude zusätzlich innerhalb dieses Baufensters liegen. Maßgeblich sind dabei Wohnflächen.
ft dürfen sogenannte "untergeordnete" Gebäudeteile, wie z.B. eine Garage, auch außerhalb des Baufensters aufgestellt werden. Aber Achtung: Wird das Dach der Garage als Balkon bzw. Terrasse genutzt, gilt dies als Wohnfläche. Dann muß auch die Garage innerhalb des Baufensters liegen. Übrigens gilt auch eine Terrasse als Wohnfläche und muß somit auch im Baufenster liegen (Es sei denn, im Bebauungsplan ist ewas anderes geregelt).

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