Eigener Pool im Garten - Auch dafür gibt es (Bau-) Vorschriften
In den Sommermonaten denken viele Menschen an einen eigenen Pool im Garten.
Nach Schätzungen soll es in Deutschland ca. 1 Mio private Pools geben. Und das Interesse ist ungebrochen.
Aber Achtung: Egal ob ein im Garten eingebauter Pool, oder ein aufgestellter Pool: Wie in Deutschland üblich, gibt es verschiedene Vorschriften zu beachten.
Bauvorschriften Ländersache
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Vorschriften. Maßgeblich ist die Landesbauordnung.
Darüber hinaus gibt es evtl. weitere Vorgaben der Gemeinde oder des Landkreises zu beachten. Gerade in der zunehmenden Wassermangellage kann sich dies auch kurzfristig ändern.
Neben der Landesbauordnung ist auch der für das jeweilige Grundstück geltende Bebauungsplan (B-Plan) zu beachten. Dieser regelt zum Beispiel die Zulässigkeit von Nebenanlagen, oder den Versiegelungsgrad des Grundstückes usw.
Aber Achtung: Die Regel "Wo kein Kläger da kein Richter" mag vielen durch den Kopf gehen, aber der "Kläger" ist meist nur ein, zwei Häuser weiter oder vorbeigehende Passanten.
Was sollte beachtet werden
Wie bereits angedeutet: Vorgaben zur Flächenversiegelung. Diese Angabe bestimmt das Verhältnis von Haus zur Poolgröße bzw. gesamt versiegelten Fläche des Grundstückes.
Grenzabstand zum Nachbargrundstück. Auch ein Pool ist je nach Größe eine Nebenanlage und unterliegt deren Bestimmungen. Entsprechend sind ggv. Grenzabstände einzuhalten. So kurios das klingen mag: Hierauf kann sogar Einfluss nehmen, wie Sie den Pool aufheizen.
Ein weitere Punkt sind evt. Vorgaben der sogenannten "Baunutzungsverordnung".
Besteht ein B-Plan, sollte geprüft werden, ob es ein Baufenster gibt, und ob der Pool innerhalb oder außerhalb des Baufensters liegt, bzw. dies zu berücksichtigen ist.
Mit dem Nachbar sprechen
In jedem Fall sollte vor dem Bau oder Aufstellung eines Pools mit dem Nachbar gesprochen werden. Bei dem ein oder anderen Nachbar ist der Neid-Faktor nicht zu unterschätzen.
Lärm
Der Badespass führt oft auch zu höherer Lärmentwicklung. Auch wenn Kinderlärm im sozial adäquaten Umfang hingenommen werden muß, sollten bzw. müssen Ruhezeiten eingehalten werden.
Eine weitere Lärmquelle kann die Wärmeerzeugung für den Pool sein. Nicht selten wird dazu eine Wärmepumpe verwendet. Und diese ist in der Regel eine Lärmquelle. Hier ist es ratsam, die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu beachten. Dabei gilt es die Art des Baugebietes zu beachten. Ein reines Wohngebiet wird hier anders bewertet wie z.B. ein Mischgebiet.
Generell ist es von Vorteil, wenn dies im Vorfeld mit dem Nachbarn abgesprochen wurde.
Auch Aufstellbecken können betroffen sein
Möchten Sie ein Becken aufstellen, insbesondere solche mit Metallwänden, kann dies auch ein Fall für erforderliche Genehmigungen sein. Ein maßgebliches Argument ist neben der Größe auch die Art des Beckens. Am besten beim Bauamt anfragen und sich Sicherheit verschaffen, bevor Fakten geschaffen wurden und diese dann unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden müssen.
Sicherungsmaßnahmen beachten
Ein Pool ist eine potenzielle Gefahrenquelle. Somit sind Sie als Pool-Besitzer*In auch in der Haftung. Dazu gehört nicht nur die Sicherung des Pools selbst, sondern auch den Zugang zum Pool zu sichern, z.B. durch einen Gartenzaun.
Bei der Verwendung von Abdeckungen ist zu beachten, dass diese auch stabil genug befestigt sind, dass sie einen darauf fallenden Mensch aushalten.
Der ein oder andere kommt auch auf die Idee, den Pool so abzudecken, das man notfalls darauf auch eine Grillparty abhalten kann. Dann auf die Statik der Abdeckung und deren Tragfähigkeit achten.
Wohin mit dem Pool-Wasser
Das Wasser des Pools muss auch hin und wieder ausgetauscht werden. Dabei gilt: Das Wasser keinesfalls im Garten versickern lassen. Aufgrund der im Wasser enthaltenen Chemikalien gehört das Abwasser in der Abwasserleitung entsorgt. Dabei fallen auch entsprechende Abwassergebühren an, die u.U. bereits beim Füllen des Pools berechnet wurden. Wer das Abwasser einfach in der Botanik entsorgt, riskiert Ärger mit den Umweltbehörden und kann evtl. auch wegen Abgabenhinterziehung belangt werden.
Poolwasser erwärmen
Nicht immer hat der Pool die gewünschte Wassertemperatur. Dann muß nachgeholfen werden. Oft wird dazu eine Wärmepumpe verwendet. Beachten sollte man dabei, dass dies ein kostspieliges Unterfangen sein kann, gerade bei den derzeit stark steigenden energiepreisen.. Und, wie bereits angesprochen, sollte man auch die Geräuschentwicklung im Auge behalten. Eine Alternative könnte hierbei eine solare Erwärmung sein, oder, sofern eine PV-Anlage vorhanden ist, evtl. überschüssigen Strom dafür verwenden.
Versicherungen
Durch einen Pool können auch Personen- und Sachschäden entstehen. Insofern sollte auch daran gedacht werden, diese Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Prüfen Sie deshalb den Umfang Ihrer Privathaftpflicht, Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
Bildnachweis: Fa. Gartenphantasie , Achern
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