Keller vor Gericht - Kellerräumung durch Vermieter

Gerade in älteren Häusern werden Keller in der Regel als Lagerraum oder Abstellflächen benutzt. Der ein oder andere richtete sich auch einen Hobbyraum, Partieraum oder Fitnessraum ein. Also, so sollte man meinen, kein großer Anlass für Streitereien.

Das dem mitunter nicht so ist, zeigen verschiedene Gerichtsurteile, denen ja immer ein konkreter Fall zugrunde lag.

Stellvertretend möchte ich an dieser Stelle auf den ein oder anderen Fall aufmerksam machen, dessen Ursachen ich auch in manchen Objekten antreffe, oder aus meiner Tätigkeit kenne.

Kellerräumung durch vermeiter bei unverschlossenem Keller:

Ein Mieter hatte seinen Kellerraum nicht verschlossen und nutzten den aus Sicht des Vermeiters augenscheinlich seit längerem nicht mehr.
In der Folge leis der Vermeiter den Kellerraum räumen.

Im Keller befanden sich verschiedenen Gegenstände, und wie sich herausstellte, auch eine Schildkröte, welche sich gerade im Winterschlaf befand.

Das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 502 C 7971/13) war da jedoch anderer Meinung und verurteilte den Vermieter Schadenersatz zu leisten. Das vom Vermieter vorgebrachte Argument, der Kellerraum sei unverschlossen gewesen, was auf ein Aufgeben des Kellerraumes hindeute, ließ das Gericht nicht gelten

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.