Keller vor Gericht - Ist Modergeruch ein Mangel?
Gerade in älteren Häusern werden Keller in der Regel als Lagerraum oder Abstellflächen benutzt. Der ein oder andere richtete sich auch einen Hobbyraum, Partieraum oder Fitnessraum ein. Also, so sollte man meinen, kein großer Anlass für Streitereien.
Das dem mitunter nicht so ist, zeigen verschiedene Gerichtsurteile, denen ja immer ein konkreter Fall zugrunde lag.
Stellvertretend möchte ich an dieser Stelle auf den ein oder anderen Fall aufmerksam machen, dessen Ursachen ich auch in manchen Objekten antreffe, oder aus meiner Tätigkeit kenne.
Ist Modergeruch ein Mangel?
In vielen Keller, insbesondere in älteren Gebäuden, empfängt einem ein Moderregruch im Keller. Dabei kann dieer modrige, muffige Geruch auch eine Belästigung der Bewohner darstellen.
Diese Frage beschäftigte auch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 4/19).
Das Urteil fiel in dem konkreten Fall differenziert aus. So ist nicht jeder Modergeruch automatisch ein Mangel.
Wichtig ist der Sanierungszustand des Gebäudes zum Zeitpunkt des Verkaufes. Insbesondere war das fragliche Gebäude zu einem Zwitpunkt errichtet worden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren. Außerdem hatte der Verkäufer keine besonderen Versprechungen hinsichtlich Sanierungen gemacht, so dass man nicht von einem Mangel ausgehen müsse. Zur endgültigen Klärung hat der BGH die Klage an das Berufungsgericht zurückverweisen. Dies müsse nun klären, ob im konkreten Fall unter diesen Voraussetzungen ein Sachmangel vorliegt.
Als Käufer sollte man auf modrige, muffige oder andere auf bauliche "Mängel" hinweisende Gerüchte achten und diese ggf. nachfragen. Ist das Haus von Mietern bewohnt, hilft oft auch ein Befragen derselben. Sinnvoll ist es natürlich, wenn man vor dem Kauf einen Baugutachter hinzuzieht. Auch wenn der Keller vorher gut gelüftet wurde, sollten diesem derartige "Besonderheiten" auffallen.
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