Es gibt wieder Geld für die KfW-Förderung zur Reduzierung von Barrieren beim Wohnen

Es gibt wieder Geld für die KfW-Förderung zur Reduzierung von Barrieren beim Wohnen

Es gibt wieder Geld für die KfW-Förderung zur Reduzierung von Barrieren beim Wohnen

Das BMI (Bundesministerium für Inneres) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)  fördern mit Investitionszuschüssen bis max. 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Seit 2009 wurden laut KfW knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Mrd. Euro mit Hilfe der Förderung umgebaut. Allein 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Mio. Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne(!) Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Und wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Was wird gefördert:

  • Förderbereich 1 - Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen  (PDF, 613 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 2 – Eingangsbereich und Wohnungszugang  (PDF, 616 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 3 – Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden  (PDF, 631 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 4 – Anpassung der Raumgeometrie  (PDF, 624 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 5 – Maßnahmen an Sanitärräumen  (PDF, 626 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 6 – Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag  (PDF, 622 KB, nicht barrierefrei)
  • Förderbereich 7 - Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen  (PDF, 604 KB, nicht barrierefrei)

Nach Beendigung der Arbeiten:

Unser Rat: Lassen Sie sich von Ihrem Fachunternehmen nach Beendigung der Arbeiten die fachgerechte Durchführung bestätigen. So können Sie im Falle einer Beanstandung auf eine schriftliche Dokumentation zurückgreifen.

Kombination von Fördermaßnahmen:

Planen Sie auch energetische Sanierungsmaßnahmen? Dann kombinieren Sie beide KfW-Förderprodukte und sparen Sie doppelt.
Das Förderprodukt Energieeffizient Sanieren erhalten Sie als Kredit (Programm 151/152) oder Investitionszuschuss (Programm 430).

Kauf eines umgebauten Hauses:

Bitte beachten Sie beim Kauf eines umgebauten Hauses oder einer Eigentums­wohnung: Im Kauf­vertrag muss eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthalten sein (siehe im Merkblatt "Hinweis für Erst­erwerber"). Für diese "Schutz­klausel" stellt Ihnen die KfW eine  unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.

Sie selbst sind nicht der Zuschussempfänger :

Auch dann ist eine Beantragung möglich. Jedoch benötigen Sie eine Vollmacht.

Beantragung als WEG:

Auch eine WEG kann einen Antrag auf Förderung stellen.

Die Wohnung ist vermietet:

Haben Sie Ihre Wohnung vermietet kann auch ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Haben Sie und im laufenden oder in den vergangenen 2 Kalender­jahren eine De-minimis-Beihilfe erhalten, benötigen Sie zusätzlich folgende Informationen aus der Bescheinigung: Beihilfegeber, Beihilfewert, Bewilligungsdatum und Aktenzeichen 

Nachweis des Umbaus:

Die Einhaltung des Standards "Alters­gerechtes Haus" weisen Sie bitte mit dem vom Sachverständigen erstellten Formular "Bestätigung nach Durch­führung (Verwendungs­nachweis) - Standard Alters­gerechtes Haus" nach. Danach kann die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgen.

 

ACHTUNG: Wichtig bei Antragstellung:

Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt bevor Sie mit den Arbeiten beginnen oder den Kaufvertrag abschließen!
Sobald Sie die Zusage für die Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten.

 

Zusage der Fördermittel zeitlich begrenzt:

Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablauf­datum finden Sie unter Punkt "Wie geht´s weiter" Ihrer Zusage. Die KfW kann den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragt haben.

Auf der folgenden Seite der KFW werden viele weitere Fragen benatwortet:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?utm_source=ich-moechte-ein-haus&utm_campaign=ich-moechte-ein-haus
 

Weitere Infos unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?utm_source=ich-moechte-ein-haus&utm_campaign=ich-moechte-ein-haus

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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