Vorkaufsrecht eines Mieters beim Verkauf einer Wohnung beachten

In dem konkreten Fall verkaufte ein Eigentümer seine vermietete Wohnung an einen Dritten, ohne den Mieter zu informieren, obwohl dieser ein Vorkaufsrecht hatte. Danach bot der neue Besitzer die Mietwohnung der Mieterin zum Kauf an, allerdings mit einem Aufschlag von rund 80.000 EUR.
Die Mieterin nahm das Angebot trotzdem an und kaufte die Wohnung.
Danach verklagte Sie den ursprünglichen Besitzer auf Zahlung der Differenz als Schadenersatz. Ihre Argumentation: Hätte der ursprüngliche Besitzer Sie über den anstehenden Verkauf informiert und Ihr die Wohnung zum Kauf angeboten, hätte Sie die Wohnung auch zu diesem Preis gekauft.

Die Klägerin bekam nun letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) recht. Das Gericht in Karlsruhe urteilte, dass der Verkäuferin ein Schadenersatz zustehe, da Sie trotz Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnung übergangen wurde. (Aktenzeichen VIII ZR 51/14).
Das zuständige Landgericht mußte im Nachgang über die konkrete Höhe des Schadenersatzes urteilen.

Eine ausführlichere Schilderung des Falles und der Begründung finden Sie unter nachfolgendem Link:

Weitere Infos zum Sachverhalt
Ausfürhliche juristische Betrachtung 
Urteilstext des BGH

Weitere Infos unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-51-14-mieter-vorkaufsrecht-entgangener-gewinn-schadensersatz/

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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