Umzug für den Job: Das Finanzamt an den Umzugs­kosten beteiligen

Umzug für den Job: Das Finanzamt an den Umzugs­kosten beteiligen

Ein beruflich bedingter Umzug von der Steuer absetzten

Haben Sie Ihren Wohnort gewechselt aufgrund beruflicher Veränderungen?
Dann könne Sie den Staat über Ihre Steuererklärung evtl. an den Kosten beteiligen.
So können Sie beispielsweise die Ausgaben für den Möbeltransport, oder für die Fahrten zu Wohnungsbesichtigung absetzen. Ebenso evtl. doppelte Mietzahlungen.
Jedoch prüft das Finanzamt dies und fragt nach dem tatsächlichen Grund und ggf. nach den wirklich entstandenen (externen) Kosten.

Neue Umzugskostenpauschale seit 2019

Erfreulich ist, dass 2019 die ebenso gelten machbaren pauschalen Umzugskosten  angehoben wurden. So können für Umzüge ab dem 1. April 2019 ledige nun 811 € (vorher 787 €), Ehepaare 1622 € (vorher 1573€)  + 347€ für jedes weitere Familienmitglied in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Aber Achtung: die Pauschalen gelten, wie schon angesprochen nur für beruflich bedingte Umzüge. Ein Kriterium hierfür ist, dass sich z.B. die Zeit für den Arbeitsweg um mindestens 1 Stunde verkürzt.
Bei privaten Umzügen können Sie die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen.

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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