Braucht ein Schwimm­becken eine Bau­genehmigung?

Braucht ein Schwimm­becken eine Bau­genehmigung?

Jetzt kommt wieder die Zeit, in der der eigene Swimmingpool wieder in Betrieb genommen, oder darüber nachgedacht wird, sich ein eigenes Schwimmbecken anzuschaffen bzw. zu bauen.

Nicht immer ist dies aber einfach so machbar. Der ein oder andere SwimmingPool benötigt eine Baugenehmigung.

Aber wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Wer hier nach Antworten sucht, wird allerdings nur schwer fündig. Viele behördliche Dokumente schweigen sich hierzu aus. Einer der Gründe: Der Begriff "Swimmingpool" findet sich in den Bauordnungen nämlich schlicht weg nicht. Bei der Online-Suche sollten Sie daher eher die Begriffe "Schwimmbecken" und "Baurecht" eingeben.

Schwimmbecken bis 100m³ meist genehmigungsfrei

In den meisten Fällen sind Schwimmbecken mit einem Volumen bis 100m³ ohne Genehmigung machbar, sofern sie in einem bebauungsplanrechtlichen Innenbereich liegen und Nebenanlagen zu einem bestehenden Gebäude sind. Evtl. temporär angebrachte Überdachungen sind nicht zu berücksichtigen. Soll die Überdachung jedoch dauerhaft sein, gelten wiederum andere Regeln, insbesondere dann, wenn die Überdachung mehr als 20m³ umbauten Raum hat.

Soll das Schwimmbad im eigenen, an das Haus gehörenden Garten ist somit abgedeckt, sofern es sich um einen baurechtlichen Innenbereich handelt, also das Grundstück z.B. im Bereich eines Bebauungsplanes oder Wohngebietes liegt.

Anderes sieht es aus, wenn das Haus in einem baurechtlichen Außenbereich liegt. Dort dürfte in aller Regel der Schwimmbadbau nicht zulässig sein, oder einer Genehmigung bedürfen.

Allerdings: 100m³ Volumen sind gerade bei fest eingebauten Schwimmbecken schnell überschritten. 

Bebauungsplan beachten

Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, gelten trotzdem baurechtliche Auflagen. Denn Gartenpools, und dazu zählen auch Aufstellpools stellen bauliche Anlagen dar und unterliegen somit dem Baurecht.
Bauherren sind somit gut beraten, einen Blick in den für ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan zu werfen. So ist es durchaus möglich, das ein Poolbau nicht genehmigungspflichtig wäre, das geltende Baurecht dies aber verbietet.

Ein normaler Pool gilt planungsrechtlich als Nebenanlage. Schließt der Bebauungsplan Schwimmbecken oder Nebenanlagen nicht ausdrücklich aus, ist schon einmal eine erste Hürde genommen. Sind Nebenanlagen jedoch untersagt, ist das an dieser Stelle das Aus für einen SwimmingPool.
Erfreulich dabei ist, dass Nebenalangen nicht einfach untersagt werden können, es sei denn, städtebauliche Argumente stehen dem entgegen.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Swimmingpool als Nebenanalage dem Haus sowohl funktional wie räumlich-gegenständlich untergeordnet ist. Ansonsten kann es passieren, dass der Nachbar ein Einspruchsrecht bzw. Abwehrrecht hat, das er auch einklagen kann (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Az.: 4 C 10.03) .

Überdachung kann Gebäude sein.

Ist das Schwimmbecken fest mit dem Haus verbunden und insbesondere noch dauerhaft überdacht, und z.B. mit Glaswänden umfasst, handelt es sich um ein Gebäude. Das wiederum ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ebenso wenn ein Pool direkt an das bestehende Haus angebaut wird.
Hier gelten dann sofort die alle Bestimmungen des Baurechts.
Hier gilt es dann evtl. bestehende Baulinien und Baufenster einzuhalten. Ebenso unter Umständen die zulässige Grundflächen bzw. Geschossflächenzahl.

Des lieben Friedens Willen: Abstände einplanen

Auch wenn der gewünschte Pool nicht als Gebäude eingestuft wird, sollten Sie im Interesse einer guten Nachbarschaft Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Ein Richtwert können dabei die im Baurecht stehenden Abstände für Gebäude sein, also 2,5 bzw. 3m. Darüber hinaus dürfte das auch in Ihrem eigenen Interesse sein.

Geräuschpegel oft Streitpunkt

Der Lärm von spielenden Kindern muß von der Nachbarschaft in der Regel hingenommen werden. Was aber immer wieder zu Auseinandersetzungen führt, sind abendliche bzw. nächtliche Poolparties. Gerade in den Sommermonaten, an denen es lange hell ist, vergisst man dabei schnell mal auf die Uhr zu sehen. Denn: Zwischen 22:00 Uhr Abends und 6:00 Uhr Morgens herrscht Nachtruhe.
Dies gilt im Übrigen auch für technische Geräte, wie z.B. eine Poolpumpe, Wärmepumpe zur Heizung des Pools, oder Reinigungsanlagen und dergleichen.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten ist dies oft ein Ärgernis.

Sicherheit

Ein Pool im Garten ist ein beliebter Spielplatz gerade für Kinder. Allerdings ist er auch eine entsprechende Unfallquelle. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte man trotzdem Wert auf eine stabile und zuverlässige Kindersicherung legen. Verwendet man dazu eine Poolabdeckung sollte man darauf achten, dass diese auch entsprechend tragfähig ist und von Kindern nicht unbeaufsichtigt entfernt bzw. unterwandert werden kann. Dies gilt auch für andere Arten von Kindersicherungen.

Poolbauer müssen sich informieren

Jede/r Bauherr/in ist verpflichtet, sich im Vorfeld über baurechtlichen Fragen zu informirren. Dies gilt auch für einen Poolbau. Maßgebend ist dabei das jeweilige Baurecht des Bundeslandes bzw. Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplanes bzw. der Gemeinde. Da das Baurecht ein Länderrecht ist, können die Bestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich sein, wobei hier eine Harmonisierung angestrebt wird. Oft einschränkender sind jedoch die örtlichen Vorgaben.

Werden Vorschriften bzw. Auflagen nicht eingehalten, kann dies nicht nur zu einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße führen, sondern im schlimmsten Fall auch  den Rückbau bedeuten. Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren immer wieder mal stichprobenartig. Meist jedoch kommt der Stein durch "wohlmeinende" Nachbarn oder Passanten ins Rollen.

Wo informieren:

Wenn Sie den Bau eines Pools planen, sprechen Sie uns gerne an, wir stellen Kontakte zu erfahrenen Poolbaufirmen her.
Informieren können Sie sich z.B. auch beim Bundes­verbands Schwimmbad & Wellness.

 

Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr und stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Die Aussagen in diesem Artikel sind keine Rechtsberatung.

Like
Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.