Unwetter: Welche Versicherung zahlt für Schäden?

Unwetter: Welche Versicherung zahlt für Schäden?

Wetterextreme nehmen immer mehr zu. So sorgen derzeit anhaltende Regenfälle und Stürme in vielen Teilen Deutschlands für vollgelaufene Keller und andere Schäden.

Elementarschutz in der Gebäudeversicherung

Bei Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitz­einschlag und Leitungs­wasser hilft in der Regel die Wohngebäudev­ersicherung.
Unwetter­schäden jedoch sind nur gedeckt, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementar­schutz­versicherung abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus sollte die Elementar­schaden­versicherung auch Schäden durch Rückstau abdecken. Hier ist zu prüfen, ob der Versicherer den Einbau einer Rück­stauklappe verlangt, was meist der Fall ist. Ansonsten läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Elementarschutz auch bei Hausratpolice

Ergänzend dazu kann auch die Hausrat­versicherung, die beispiels­weise Möbel, Küchen­geräte oder Musik­instrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, um einen Elementar­schaden­schutz erweitert werden. Gerade für Mieter erspart dies im Schadensfall ein langwieriges Hin und Her mit der Versicherung des Vermieters. Liegt die Wohnung in sicheren, höheren Etagen, kann evt. auf diesen Zusatzschutz verzichtet werden. Die iat natürlich auch immer eine individuelle Entscheidung und vom Sicherheitsbedürfnis der Bewohner abhängig.

Wichtig zu beachten: Mitwirkungspflicht

Die Bewohner haben jedoch eine Mitwirkungspflicht. Regnet es nur in die Wohnung, zahlt die Haus- und Wohngebäudev­ersicherung für derartige Schäden meist nicht. Hier sind die Bewohner aufgefordert, Fenster und Türen bei Unwettern geschlossen zu halten. Die Versicherten müssen hier ihren Sorgfalts­pflichten nachkommen. Wer zum Beispiel das Keller­fenster offen lässt, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Schäden können zu Mietminderung berechtigen

Mieter sollten wissen: Sind sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen, und ist die Wohnung aufgrund der Unwetter­schäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, kaben sie evtl. das Recht auf Miet­minderung. Aber Achtung: der Mangel muss dem Vermieter vorher angezeigt werden. Deshalb: Schäden immer dokumentieren, am besten mit entsprechenden Bildern. Die Höhe der Minderung orientiert sich dabei am Ausmaß des Schadens und kann bei Unbewohnbarkeit bis zu 100% betragen.

Vorbeugende Maßnahmen:

Noch besser ist es allerdings, wenn entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung solcher Schäden getroffen wurden und so eine Versicherung erst gar nicht in Anspruch genommen werden muß.
In vielen Fällen ließen sich Schäden vermeiden, wenn vorher entsprechende Maßnahmen getroffen worden wären. Gerade für Kellerwohnungen bzw. Kellerräume ist die oben bereits angesprochene Rückstauklappe ein wichtiger Baustein. Diese sollte jedoch in regelmäßigen Abständen auf Funktion überprüft werden. Auch andere bauliche Maßnahmen können zu einem wirkungsvollen Wasserschutz beitragen.
Ein möglicher Ansprechpartner wäre hier z.B. die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk. Ist das "Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, werden meist genau diese Organisationen um Hilfe gerufen. Entsprechend haben diese auch viel Erfahrung, wo die neuralgischen Punkte liegen.
Ein weiterer Ansprechpartner könnte Ihre Versicherung sein. Naturgemäß kenne diese die entstehenden Schäden und deshalb auch oft die möglichen vorbeugenden Maßnahmen.

Versicherungspolice kann "verloren" gehen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Entsprechend kann eine Versicherungsgesellschaft eine Absicherung auch verweigern. Es gibt durchaus auch Gebiete, in denen ein Gebäude aufgrund entsprechender Gefahrenlage überhaupt nicht versichert wird.
Ist erst einmal ein Schadensfall eingetreten und wird dieser von der Versicherung geregelt, kann die Versicherung daraufhin den Vertrag kündigen, oder zumindest mit einem Prämienzuschlag reagieren. Spätestens dach dem 2. oder 3. Schaden dürfte es schwierig werden, eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die das Objekt noch versichert.

Sicherheit

Ist Ihr Keller oder andere Räume mit Wasser auch nur teilweise vollgelaufen, sollten Sie vor dem Betreten unbedingt alle Stromsicherungen ausschalten, da ansonsten Lebensgefahr bestehen kann.

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.