Neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen in Kraft getreten

Neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen in Kraft getreten

Das erfahren Sie in diesem Beitrag:

  • Was ist die neue Streitschlichtungsregelung
  • Welche Varianten gibt es
  • Worauf sollten Sie achten
  • Was bedeutet es für den privaten Bauherren/Bauherrin

Neue Streitschlichtungsregelung am Bau

Konflikte zwischen Baufirmen und den Bauherren nehmen leider weiter zu.
Gleichzeitig steigen auch die Summen, um die gestritten wird.
Ruft man ein Gereicht an, um den Streit zu klären ist dies mit hohen Kosten verbunden, die im Übrigen von der klagenden Partei auch vorfinanziert werden müssen. Wichtiger in diesem Zusammenhang ist aber, dass das Gericht erst angerufen werden kann, wenn das entsprechende (Teil-) Gewerk fertiggestellt wurde. Dann ist aber meist noch mehr Schaden entstanden, als wenn man den Streitpunkt bereits bei der ersten Feststellung hätte klären können.
Außerdem verstreicht bei einem gerichtlichen Verfahren viel wertvolle Zeit, in der u.U. das ganze Bauvorhaben zum Stillstand kommt.

Neue Fassung der SL BAU

Hier soll die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (kurz SL BAU) abhelfen, welche seit dem 1.7.2020 nun in neuer Fassung vorliegt.
Sinn dieser Streitlösungsordnung ist, Fehler bzw. unterschiedliche Auffassung über die erbrachten Leistungen bereits in einem möglichst frühzeitigen Stadium lösen zu können umso Auseinandersetzungen möglichst schnell und kostengünstig klären zu können.
Die SL Bau stellt den Beteiligten einer Baumaßnahme fünf aufeinander aufbauende Streitlösungsverfahren zur Wahl. Dabei können die Parteien vereinbaren, welche der einzelnen Verfahren in Anspruch genommen werden können bzw. sollen. Dies gibt den Vertragsparteien die Möglichkeiten, flexibel auf ihr jeweiliges Bauvorhaben einzugehen und die passenden Außergerichtlichen Schritte auszuwählen. Zu einem Bauvorhaben zählt dabei auch der Architektenvertrag.
Bei den fünf Verfahrensarten der SL Bau handelt es sich um:

  • die Mediation
  • die Schlichtung (mit Schiedsgutachten)
  • die Adjudikation und
  • das Schiedsgerichtsverfahren
  • das Schiedsgutachtenverfahren

Die Mediation hat das Ziel, die Parteien mit Hilfe eines Mediators zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

Der nächste Schritt ist die Schlichtung. Kommt es dabei zu einem Schlichterspruch, wird dieser wirksam, sofern er von den Parteien akzeptiert wird. Anderenfalls gilt die Schlichtung als gescheitert.

Ein weiteres Instrument ist die Adjudikation. Dies hat zur Grundlage, dass eine zumindest Vorläufige bindende Entscheidung getroffen wird. Widerspricht eine der Parteien dieser Entscheidung, kann diese einem Schiedsgericht oder einem ordentlichen Gericht zur Entscheidung zugeführt werden. Die Adjudikation hat sich in anderen Ländern wie z.B. Großbritannien oder Australien bereits bewährt.

Das Schiedsgericht wiederum entscheidet Streitigkeiten rechtswirksam und somit bindend. Im Gegensatz zu den Regelungen des Schiedsgerichtsverfahren gemäß dem 10. Buch der ZPO lässt die SL Bau den Beitritt Dritter und/oder die Streitverkündung zu. Dies ist ein bedeutender Vorteil dieser neuen Streitlösungsordnung.

Bereits zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dies ermöglicht den beteiligten Parteien die Möglichkeit, technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-) Fragestellungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu klären.
Dies ermöglicht es den Parteien, auch für den Falle eines späteren gerichtlichen Verfahrens, gemeinsam verbindliche Feststellungen zu treffen und so das Bauvorhaben weiter voran zu treiben.

Zugelassene Streitschlichter

Als Streitschlichter werden dabei zugelassene bzw. akkreditierte Bauexperten/innen eingesetzt, die mit Ihrer Expertise den Streit schlichten sollen. Dazu wird ein entsprechendes Register aufgebaut.

Wichtig: SL BAU im Vertrag vereinbaren

Allerdings gilt zu beachten: Die Regelungen der SL Bau kommen nur zum Tragen, wenn sie vorher auch vertraglich vereinbart, d.h. im entsprechenden (Werk-) Vertrag aufgenommen wurden.

Was bedeutet das für den privaten Hausbauer?

Sie könne schneller und kostengünstiger Streitpunkte mit Ihren Vertragspartnern lösen. Das spart viel Nerven, Geld und vor allem auch Zeit.
Überlegen Sie, welche Punkte der neuen SL-Bau für Sie in Frage kommen und achten Sie darauf, das ein entsprechender Passus in Ihrem Vertrag bzw. Verträgen enthalten ist. Mein Tipp: Machen Sie derartive Vereinbarungen dann, wenn das Verhältnis (noch) gut ist, also vor Vertragsutnerzeichnung. Ist der "Karren erst einmal in den Dreck gefahren", wird es schwierig, solche Vereinbarungen anch zu schieben. 

Download der aktuellen Fassung SL BAU

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Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.

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