Das Ende des offenen Kamins? Neue Vorschriften für Schornsteine kommen.

Das Ende des offenen Kamins? Neue Vorschriften für Schornsteine kommen.

Machen Schornsteine nun Häuser noch häßlicher?

So schön ein offener Kamin auch ist, der für die Abführung der Abgase notwendige Kamin ist meist keine Designer-Meisterwerk.
Eine Augenweide sind sie nicht gerade, die meist außen am Gebäude angebrachten Schornsteine. Nicht nur am Gebäude, sondern auch der darüber hinausragende Teil. Und genau dieser wird in vielen Fällen zukünftig noch höher ausfallen.

Mit Beschluß vom 17. 9.2021 haben die Länder die Pläne der Bundesregierung gebilligt, die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern. Geregelt wird das Ganze in der 1. BImSchV (BundesImmissionsSchutzVerordnung). Konkret geht es darum, dass der Auslaß der Schornsteine außerhalb der Rezirkulationszone des Gebäudes liegt. Das führt letztendlich dazu, dass die Schornsteine höher werden und somit weiter über das Gebäude bzw. die Gebäudetraufe hinausragen.
Gerade bei externen Kaminen bedeutet dies auch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen aufgrund steigender Windlasten am Kamin.

Hintergrund:

Die Abgase sollen durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden. Damit soll gerade in dicht besiedelten Gebieten eine Ansammlung der Abgase zwischen den Häusern entgegengewirkt werden und somit die Gesundheit der Bewohner weniger beeinträchtigen oder ganz vermeiden.

Austrittsöffnung zukünftig min. 40cm über Dachfirsthöhe.

Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen muss demnach künftig am höchsten Punkt des Hauses, also am Dachfirst angebracht werden und diesen um mindestens 40cm überragen. Damit soll erreicht werden, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegt. So wird gewährleistet, dass die Abgase vom Wind weggetragen werden und eben nicht im Umfeld des Gebäudes verbleiben.

Wer ist betroffen?

Die neue Regelung betrifft Feuerungsanlagen (Heizungen), die mit festen Brennstoffen arbeiten, also z.B. Holz, Pellets, Hackschnitzel, Brikett und dergleiche und weniger als 1MW (1.000 kW) Leistung haben. Dies betrifft somit wohl alle "offenen Kamine", die sich zunehmender Beliebtheit in neuen Gebäuden erfreuen. Auch oft als Heizungsergänzung eingesetzte Feststofföfen werden somit aufwändiger in der Abgasentsorgung.
Neben ca. 4.000 neuen Feststoff-Heizkessel betrifft dies weitere ca. 70.000 Einzelraumfeuerungsanlagen pro Jahr.
Wer seinen Feststoffofen vor dem Inkrafttreten in Betrieb nimmt, hat Glück. Die Bestimmungen gelten erst für ab dem Inkrafttreten installierte Anlagen.

Ab wann gilt die Regelung:

Vermutlich ab Anfang des Jahres 2022. Konkret im auf die Verkündung folgenden Quartal. Da der Bundesrat bereits zugestimmt hat, kann die Verkündung also noch in 2021 erfolgen.

Spannend bleibt auch die Entwicklung weiterer Auflagen hinsichtlich der Feinstaubemissionen und weiterer Abgasnachbehandlung.

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/1_vo_aend_1_bmischv/entwurf/1_vo_aend_1_bmischv_entwurf_bf.pdf

Like
Wilfried Wacker
Autor:
Wilfried Wacker

Wilfried Wacker ist Experte für Neu bauen, Sanieren, nachhaltige Energiekonzepte.