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Neue Förderbedingungen der KfW für Energieeffizientes Bauen
Wieder einmal hat die KfW die Bedingugnen für Kredite aus dem Programm Energieeffizientes Bauen (Programm 153) geändert.
Wesentliche Änderungen sind neben den Konditionenanpassungen die Änderungen im Bereich der Sondertilgung und Laufzeiten.
Im Gegensatz zu früher ist es nun nicht mehr möglich, Sondertilgungen in (fast) beliebiger Höhe zu jedem beleibigen Zeitzpunkt zu machen.
Viele nutzten diese Möglichkeit zur Mitnahme der Förderung in Form des Tilgungszuschusses, obwohl Sie den Kredit eigentlich nicht benötigten, indem Sie den Kredit aufnahmen, die Förderung bezogen und dann den Kredit schnellstmöglich zurückzahlten.
Leider ist auch die maximale Laufzeit von 20 Jahren nicht mehr verfügbar. So hat die KfW diese Laufzeit erstzlos gestrichen und gewährt nun noch Laufzeiten bis maximal 10 Jahre.
Die aktuellen Programmkonditionen zu den neuen Förderbedingungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finden Sie unter nachfolgendem Link