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Photovoltaik: Geplante Förderkürzung ab Januar 2019 für Anlagen ab 40KW
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach soll die gesetzlich bestimmte Vergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen der Größe 40 kWp bis 750 kWp um rund 20 % gekürzt werden. Hier die geplanten Gesetzesänderungen in der Übersicht:
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- 1. Von der Sonderabsenkung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:
- Gebäudeanlagen, d. h. Anlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden.
- Installierte Leistung zwischen 40 kWp und 750 kWp.
- Inbetriebnahme ab 1. Januar 2019.
- Höhe der geplanten Absenkung:
- Sonderabsenkung auf 8,33 Cent/kWh: Die Einspeisevergütung soll unter Berücksichtigung der Basisdegression von voraussichtlich 10,47 Cent/kWh im Dezember 2018 auf 8,33 Cent/kWh ab dem 1. Januar 2019 sinken. Dies bedeutet eine
- Absenkung der Einspeisevergütung um 2,14 Cent/kWh, d. h. ein Fünftel der Einspeisevergütung.
Außerdem Regelabsenkung: Neben dieser Sonderabsenkung bleibt es bei der Basisdegression von 0,5 % monatlich sowie der zusätzlichen, ausbauabhängigen Absenkung im Rahmen des sogenannten „atmenden Deckels“. Dabei ist derzeit noch unklar, ob die Basisdegression bereits parallel zur Sonderabsenkung oder erst ab dem 1. Februar 2019 gelten soll.