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Baulastenverzeichnis

Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen. Unter https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Baulastenverzeichnis-151-leistung-0 erfahren Sie die für das betreffende Grundstück zuständige Stelle für Informationen zum Baulastenverzeichnis
Link: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Baulastenverzeichnis-151-leistung-0
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