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Nachbarschaftsrecht

Das private Nachbarschaftsrecht ist Bestandteil des Zivilrechts.
Die entsprechenden Rechtsnormen finden sich im (Landes-)Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz).
Bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht verweisen wir daher auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.

Lediglich in besonderen Fällen entfalten auch öffentlich-rechtliche Bauvorschriften eine nachbarschützende Funktion, z.B. die in der Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächenvorschriften für Gebäude und bauliche Anlagen.

Weitere Informationen zum Nachbarschaftsrecht finden Sie z.B. auf den Seiten des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Hier finden Sie auch eine Broschüre zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg, in der Fragen zum Pflanzabständen an Grundstücksgrenzen behandelt werden.

Wir tragen alle Informationen aus ausgesuchten Quellen sorgsam zusammen. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verwendete Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen/Inhaber.

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